| Mit der Wiedervereinigung Deutschlands bekam die Förderung der Kultur nationaler Minderheiten in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dieses hatte auch positive Auswirkungen auf die Friesische Minderheit: Im Jahr 2000 wurde durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erstmals eine Summe in Höhe von 100.000 DM für die Friesische Minderheit zur Verfügung gestellt. Ab dem Jahr 2001 wurden jährlich 255.000 Euro (bzw. 500.000 DM) für die Förderung der Friesische Minderheit bewilligt, seit 2007 beträgt die jährliche Förderung 280.000,00 Euro. Die Mittel sind ausschließlich projektgebunden, eine institutionelle Förderung seitens des Bundes für die Friesische Minderheit gibt es nicht. Leider hat der Bundesfinanzminister trotz intensiver Bemühungen der ehemaligen Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein und ihrer Minderheitenbeauftragten die Einrichtung eines Haushaltstitels für die Projektförderung der Friesischen Minderheit bisher abgelehnt. Allerdings wurden die Projektmittel für die friesische Minderheit im Haushaltsjahr 2005 einer Haushaltsziffer zugeordnet. In den Jahren 2004 und 2005 wurden die Projektmittel um jeweils 1,5 % gekürzt. Der Friesenrat wird sich weiterhin gemeinsam mit den drei anderen nationalen Minderheiten, für die Errichtung eines Haushaltstitels einsetzen. Nur so ist eine langfristige Förderung auch über das Jahr 2006 hinaus vorstellbar. Der Frasche Rädj/ Friesenrat ist u. a. bestrebt, die erhaltenen Projektmittel zur Umsetzung der so genannten Sprachencharta des Europarates einzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland gehörte im Jahre 1998 zu den Erstunterzeichnerstaaten der "Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen". Seit dem 1. Januar 1999 gilt diese Charta als Bundesgesetz. |