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Gremien / Institutionen (Politik Bund IV)
Interparlamentarischer Arbeitskreis Minderheiten Eine zentrale Rolle bei der Interessenvertretung der Minderheiten in Berlin nimmt der neu errichtete Arbeitskreis für Minderheitenfragen beim Deutschen Bundestag ein. Der Arbeitskreis ist dem Innenausschuss angegliedert. Der Vorsitzende des Innenausschusses ist Mitglied und 2. Vorsitzender des Arbeitskreises. Dem Ausschuss gehören sei tens des Bundes mindestens je ein Mitglied jeder Fraktion des Bundestages sowie der oder die Beauftragte der Bundesregierung für nationale Minderheiten an. Seitens der autochthonen nationalen Minderheiten, deren Vertreter auch den Vorsitzenden des Arbeitskreises stellen, werden je ein Vertreter sowie ein ständiger Stellvertreter von der Domowina Bund Lausitzer Sorben, dem Frasche Rädj Friesenrat, der Sydslesvigsk Forening gestellt. Der Zentralrat der deutschen Sinti und Roma und die Sinti Allianz Deutschland stellen jeweils einen Vertreter im Arbeitskreis. Der Arbeitskreis setzt sich ein für: • die Aufnahme eines Minderheitenartikels für die vier anerkannten nationalen Minderheiten im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • eine Erörterung und Überwachung der Verpflichtung des Bundes im Hinblick auf die Europäische Charta der Regional und Minderheitensprachen und die europäische Rahmenkonvention zum Schutz der nationalen Minderheiten, • die Information über und die Beteiligung an Gesetzesinitiativen des Bundestages mit minderheitenpolitischem Bezug, hierunter auch Grundlagen der Projektförderung der vier anerkannten nationalen Minderheiten, • eine aktive Regionalpolitik, die den Fortbestand der Minderheiten in ihrer Heimat sichert und Zersiedelung verhindert, • die Sicherung und Bestätigung der finanziellen Förderung der Minderheiten durch den Bund, • die Pflege und Fortentwicklung der Sprache und der Kultur der Minderheiten sowie die damit verbundenen Rahmenbedingungen, • die Förderung des Informationsflusses zwischen den Minderheiten und den Bundestagsabgeordneten, hierunter Initiativen zu Informationsbesuchen von Abgeordneten, Regierungsmitgliedern und führenden Politikern bei den Minderheiten, • die Einrichtung eines Sekretariats am Bundestag für Fragen der vier autochthonen, anerkannten Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland. Übersicht Politik Land / Minderheitenbeauftragte/r Übersicht Politik Land / Friesengremium des Landtages Schleswig-Holstein Übersicht Politik Bund / Minderheitenbeauftragte/r der Bundesregierung Übersicht Politik Bund / Beratender Ausschuss zu Fragen der friesischen Volksgruppe Übersicht Politik Bund / Minderheitenrat Übersicht Politik Bund / Interparlamentarischer Arbeitskreis Minderheiten Übersicht Politik Bund / Minderheitenrekretariat |