Friesische Namensgebung nach über 100 Jahren wieder möglich

Der Deutsche Bundestag hat am 12. April  2024 mit großer Mehrheit eine Reform des deutschen Namensrechts beschlossen. Dieses soll vielfältiger werden und berücksichtigt erstmals auch die Namenstraditionen der  nationalen autochthonen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands. Somit ist die patronyme und erstmals auch die matronyme Namensgebung nach friesischer Tradition ab 2025 möglich. Dafür hatten sich auf Initiative des Nordfriisk Instituut friesische Verbände und Institutionen aus Nord- und Ostfriesland sowie dem Saterland gemeinsam eingesetzt, darunter auch der Frasche Rädj / Friesenrat Sektion Nord mit seinen Mitgliedsvereinen.  Künftig können Eltern, welche sich der friesischen Volksgruppe und Kultur zugehörig fühlen, ihre Kinder wieder mit einem Familien- oder Mittelnamen benennen, welcher auf dem Vornamen der Mutter oder des Vaters beruht. Auch erwachsene Friesinnen und Friesen können ihren Familiennamen dementsprechend einmalig  ändern.

»Mit dem heutigen Beschluss werden wir die jahrhundertealte friesische Tradition wieder ermöglichen. Was für uns nur ein Passus in einem kleinen Artikelgesetz und dann im Bürgerlichen Gesetzbuch ist, bedeutet für viele Menschen die Möglichkeit der Rückkehr zu ihren Wurzeln. Dies ist ein gutes Gesetz für ein modernes, aber auch traditionsbewusstes Deutschland“, begrüßte Johann Saathoff, ostfriesischer Bundestagsabgeordneter der SPD und parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, den Gesetzentwurf.

Das neue Gesetz ermöglicht ebenso geschlechtsangepasste Ehenamen nach sorbischer und Mittelnamen nach dänischer Tradition. Auch Abgeordnete anderer Parteien lobten die Berücksichtigung der nationalen Minderheiten im neuen Gesetzentwurf. »Unsere Leute können jetzt endlich so heißen, wie sie wirklich heißen, und müssen nicht in ein enges Verwaltungsraster passen«, betonte Stefan Seidler für den SSW. »Wir machen hier einen wichtigen Schritt für ein modernes Deutschland, dass seine kulturelle Vielfalt jetzt auch in der Namensgebung anerkennt.«

Auch an der Bekenntnisfreiheit zu einer nationalen Minderheit bzw. Volksgruppe soll nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich festgehalten und durch das neue Gesetz keine Änderung vorgenommen werden. »Friese ist, wer sich als Friese fühlt«, stellte der Bundestagsabgeordnete Johann Saathoff fest.

Begeisterung löste die Namensrechtsreform auch beim Frasche Rädj / Friesenrat Sektion Nord aus. Die Vorsitzende Ilse Johanna Christiansen dankte den Wegbereitern zur Umsetzung dieser Reform und fügte an: »Vielleicht kann ich ja meinen Namen in Ilse Johanna Lück Christiansen ändern«.

Bild: Dr. Christoph Schmidt, Direktor des Nordfriiisk Instituut (rechts im Bild), traf anlässlich der Beschlussfassung des neuen Namenrechtes im Deutschen Bundestag mit Redner*innen zusammen. V.l.n.r: Sonja Eichwede (SPD), Stefan Seidler (SSW), Natalie Pawlik, Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Johann Saathoff (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, Jan Plobner (SPD).