Rechtsgrundlagen

Die Politik für nationale Minderheiten und Volksgruppen hat seit Gründung des Landes Schleswig-Holstein einen festen Platz in Parlament und Regierung.

Gemäß der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein genießt die friesische Minderheit/Volksgruppe Schutz und Förderung. Das Friesisch-Gesetz regelt unter anderem den Gebrauch der friesischen Sprache und die Nutzung von friesischen Symbolen in der Öffentlichkeit.

Die friesische Minderheit/Volksgruppe gehört zu einer von vier anerkannten autochthonen nationalen Minderheiten in Deutschland, die unter einem besonderen Schutz stehen (Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten). Mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist Friesisch zudem als Minderheitensprache geschützt.

Alle Rechte der friesischen Minderheit sind im Dokument „Rechtsvorschriften mit Bezug auf die friesische Minderheit“ zusammengefasst.