Der Friesenrat bildet die Schnittstelle zur Politik und ist das Sprachrohr für die Organisationen und Institutionen, die sich in Nordfriesland und Helgoland für die Förderung des Friesischen einsetzen. Er ist in laufendem Kontakt mit den folgenden Beauftragten und Gremien:
Minderheitenbeauftragte/r des Landes Schleswig-Holstein
Die oder der Beauftragte berät den Ministerpräsidenten in Fragen der vier anerkannten Minderheiten: schleswig-holsteinische Friesen, dänische Minderheit im Landesteil Schleswig, deutsche Minderheit im dänischen Nordschleswig, der deutschen Sinti und Roma sowie der Regionalsprache Plattdeutsch/Niederdeutsch in Schleswig-Holstein.
Zum Internetauftritt des Minderheitenbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/M/minderheiten/minderheiten_minderheitenbeauftragter.html
Friesengremium des Landtages Schleswig-Holstein
Das „Gremium für Fragen der friesischen Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein“ (Friesengremium) wird in jeder Wahlperiode vom Landtagspräsidenten berufen. Dieses Gremium tritt zweimal im Jahr zusammen und gewährleistet den kontinuierlichen Informationsaustausch und die Unterstützung bei Fragen zur Förderung der friesischen Sprache, Bildung und Kultur betreffend.
Beauftragte/r der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Der oder die Beauftragte ist die zentrale Ansprechperson auf Bundesebene. Sie vertritt die Bundesregierung in den bestehenden Kontaktgremien. Der beratende Ausschuss ist beim Bundesinnenministerium angesiedelt.
Zum Internetauftritt des Beauftragten der Bundesregierung https://www.aussiedlerbeauftragte.de/Webs/AUSB/DE/startseite/startseite-node.html
Minderheitenrat der vier nationalen Minderheiten Deutschlands
Der Minderheitenrat vertritt die gemeinsamen politischen Interessen der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands (dänische Minderheit, Friesen, deutsche Sinti und Roma und Lausitzer Sorben) gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Im Minderheitenrat sind die jeweiligen Dachorganisationen der Minderheiten vertreten. Er befasst sich mit grundsätzlichen Fragen der vier Minderheiten und setzt sich für deren Förderung und Schutz ein. In der täglichen Arbeit wird der Minderheitenrat vom Minderheitensekretariat unterstützt.
Zur Intensivierung des Dialogs mit dem Deutschen Bundestag wurde ein interparlamentarischer Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Minderheiten, die den Minderheitenrat bilden, und Bundestagsabgeordneten eingerichtet.
Zum Internetauftritt des Minderheitensekretariats https://www.minderheitensekretariat.de