Am Dienstag, dem 19. Mai 2026, reisten Ingwer Nommensen, Vorsitzender des Friesenrates Sektion Nord e.V., und Hannah Müller als Beauftragte für politische Gremienarbeit – der Initiative des Minderheitenrates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands folgend – nach Berlin.

Austausch beim Parlamentarischen Frühstück
Der Mittwoch startete in den frühen Morgenstunden mit einem parlamentarischen Frühstück. Hier wurden minderheitenpolitische Anliegen in den direkten Dialog mit Bundestagsabgeordneten diskutiert. Besonders erfreulich: Zehn Abgeordnete aus allen demokratischen Fraktionen sowie der Minderheitenbeauftragte des Landes Schleswig-Holsteins Johannes Callsen (CDU) nahmen sich die Zeit für diesen Austausch, begleitet von Schirmherr Stefan Seidler (SSW), der die Veranstaltung mit einer herzlichen Begrüßung eröffnete.
Den inhaltlichen Auftakt gestaltete Dawid Statnik (Domowina), Vorsitzender des Minderheitenrates, mit einem starken Statement: Minderheitenpolitik sei immer auch Demokratiepolitik. Der Umgang einer Gesellschaft mit ihren Minderheiten spiegele unmittelbar die demokratische Kraft eines Landes wider. Statnik machte deutlich, dass wirksamer Minderheitenschutz dabei nicht ohne Verlässlichkeit und konkrete Gestaltungsräume für die Angehörigen der Minderheiten auskommt: Genau dafür brauche es den bundespolitischen Dialog in Formaten wie diesem.
Minderheitenschutz im Grundgesetzt
Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand ein Thema, das die Minderheitenverbände seit vielen Jahren bewegt: die Aufnahme des Minderheitenschutzes in das Grundgesetz (GG). Als Ausdruck bundesweiter Verlässlichkeit und politischer Anerkennung ist dies ein gemeinsames Anliegen der vier autochthonen Minderheiten. Mit einer Änderung des Grundgesetzes könnte eine bestehende Schutzlücke geschlossen, gesamtstaatlicher Schutz erreicht und ein Schutz gegenüber wechselnden politischen Mehrheiten auf Landes- und Bundesebene erzielt werden. Darüber hinaus wäre eine Aufnahme in das GG ein wichtiger Schritt für den Ausbau der Wissensvermittlung, den Anspruch auf Förderung, die stärkere politische Berücksichtigung, die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde sowie die internationale Signalwirkung.

Neben dem übergeordneten Ziel der Grundgesetzänderung gab es außerdem die Gelegenheit, über einen möglichen Antrag zur Stärkung der Regionalsprachen anerkannter Minderheiten in Deutschland zu sprechen. Der letzte gemeinsame Antrag hierzu konnte eine erfreulich spürbare Wirkung erzielen, liegt jedoch bereits knapp zehn Jahre zurück. Noch offene Anliegen – wie die Weiterentwicklung der Sichtbarkeit der Sprachen im Alltag und in der digitalen Welt, eine mehrsprachige Beschilderung, die Ausweitung sprachlicher Rechte vor Gericht oder die weitere Förderung generationsübergreifender Sprachvermittlung – sollen künftig bundespolitisch angegangen werden.
Erfreulich ist insbesondere das Wohlwollen und die Anerkennung der Abgeordneten gegenüber dem Thema Minderheit und Minderheitenschutz. Aus allen anwesenden Fraktionen waren unterstützende Stimmen zu vernehmen. Die Frage, wie der Schutz konkret erreicht werden kann – ob über eine Grundgesetzänderung, die Schaffung weiterer Gesetze oder nicht-juristische Ansätze – blieb zwar offen, aber als Mitglieder des Minderheitenrates nehmen wir die grundsätzliche Bereitschaft der Abgeordneten, sich mit unseren Anliegen auseinanderzusetzen, als wichtiges Signal wahr und arbeiten kontinuierlich weiter an unserem Ziel.
Wir freuen uns auf weitere Gespräche und bedanken uns für den Austausch!