Der Frasche Rädj / Friesenrat Sektion Nord e.V. begrüßt Bundesratsentschließung zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im EU-Markenrecht.
In seiner Sitzung am 12. Juni 2026 fasste der Bundesrat eine wichtige Entschließung zum besseren Schutz von Regional- und Minderheitensprachen im europäischen Markenrecht. Demnach sollen auch beschreibende Begriffe und Redewendungen aus Minderheitensprachen nicht als geschützte Marken eingetragen werden können. Dieser Schutz gilt für alle Minderheitensprachen, somit auch für die friesische Sprache. Der Beschluss fordert die Bundesregierung auf, eine entsprechende Ergänzung von Artikel 7 der EU-Markenrechtsverordnung einzuleiten.
Konkrete Betroffenheit des Nordfriesischen
Mehrere Begriffe der nordfriesischen Sprache wurden bereits als geschützte Marken registriert. Die aktuelle Praxis des Markenrechts benachteiligt kleine Sprachgemeinschaften jedoch systematisch, da die Gebräuchlichkeit von Begriffen vor allem nach zahlenmäßigen Kriterien bewertet wird. Der Friesenrat begrüßt daher die Entschließung und fordert die Bundesregierung auf die weiteren Schritte einzuleiten.
Ingwer Nommensen, der Vorsitzende des Friesenrates, erklärt: „Diese Entschließung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Nordfriesische sowie die Regional- und Minderheitensprachen Europas sind ein unverzichtbarer Teil unseres kulturellen Erbes und daher besonders schützenswert. Die explizite Berücksichtigung im Markenrecht ist entscheidend für das Überleben unserer Sprache. Bål as öömrang önj, weer öömrang aw stoont.“