Mündliche Anhörung zur geplanten Verfassungsänderung

Am Montag, den 15. Juni 2026, folgten der Friesenrat der Einladung des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages nach Kiel, um an der mündlichen Anhörung zur geplanten Änderung der Landesverfassung teilzunehmen. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, der unter anderem den Minderheitenartikel erweitert und das kulturelle Erbe der nationalen autochthonen Minderheiten und Volksgruppen ausdrücklich in der Verfassung verankern soll.

Mündliche Anhörungen geben betroffenen Verbänden und Organisationen die Möglichkeit, ihre Positionen direkt gegenüber den Abgeordneten darzulegen und in den parlamentarischen Beratungsprozess einzubringen. Auch wir konnten unsere Sichtweise vorstellen und unsere Unterstützung für die geplanten Änderungen deutlich machen.

Ingwer Nommensen und Hannah Müller bei der Anhörung im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

Sprache und Kultur im Alltag stärken

Im Rahmen der Anhörung haben wir darauf hingewiesen, dass kulturelles Erbe nicht nur bewahrt, sondern auch gelebt werden muss. Es entsteht und entwickelt sich durch die Menschen, die ihre Sprache und Kultur im Alltag pflegen und weitergeben. Deshalb muss der Schutz des kulturellen Erbes auch Maßnahmen zur Förderung lebendiger Kultur umfassen etwa die Stärkung der friesischen Sprache in Bildungseinrichtungen, die Unterstützung friesischer Kultur- und Bildungsträger sowie eine verlässliche finanzielle Ausstattung der entsprechenden Institutionen.

Wir bedanken uns herzlich beim Innen- und Rechtsausschuss für die Einladung und die Möglichkeit, unsere Position in die Anhörung einzubringen. Der direkte Austausch mit den Abgeordneten hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig die Beteiligung der Minderheitenvertretungen bei solchen Gesetzesvorhaben ist.